Impressum
AlbaJet Charter GmbH
Villacher Straße 26
A-9220, Velden am Wörthersee
Telefon: +43 463 265202
(Mo-So 07:00-23:00)
E-Mail: impressum@albajet.at
Webseitenadressse: www.albajet.at
Registereintragung
Amtsgericht Klagenfurt
UID-Nummer: ATU74404058
Handelsregisternummer: FN 512330 b
Geschäftsführer: Oliver Smith-Aichbichler
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen über Ihre Rechte, Rechtsmittel und Pflichten enthalten. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der AlbaJet-Plattform und -Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden und verpflichten sich zu deren Einhaltung.
- Definitionen
- Bestätigung:
- ein Chartervertrag gilt als bestätigt, wenn der vollständige Charterpreis oder eine im Chartervertrag festgelegte Anzahlung bei AlbaJet eingegangen ist, sofern nicht anders vereinbart.
- Charterpreis:
- der vom Kunden für die Charterreise vereinbarte Preis, wie im Chartervertrag festgelegt.
- Charterrechnung:
- die von AlbaJet an den Kunden ausgestellte Rechnung, in der der Charterpreis, die Zahlungsbedingungen, die Währung und die Bankverbindung für die Zahlung aufgeführt sind.
- Chartervertrag:
- der rechtsverbindliche Vertrag zwischen AlbaJet und dem Kunden, durch den der Kunde den vollständigen Bedingungen des Flugzeugcharters gemäß diesem Vertrag zustimmt.
- Flug:
- alle im Chartervertrag aufgeführten Flüge, einschließlich aller Leerflüge, die der Flugzeugbetreiber zur Ausführung des vereinbarten Vertrages benötigt.
- Flugzeug:
- jedes Fahrzeug, mit oder ohne Motor, das fliegen kann, wie z. B. ein Flugzeug oder Hubschrauber im Zusammenhang mit dem vereinbarten Flug.
- Flugzeugbetreiber:
- der Flugzeugbetreiber, dessen Angebot zur Durchführung eines Fluges für den Kunden vom Kunden gemäß den Bedingungen auf www.albajet.com angenommen wurde, wie im Chartervertrag festgelegt.
- Kunde:
- der AlbaJet-Kunde (einschließlich seiner/ihrer Vertreter, soweit zutreffend), dessen Daten in einem Chartervertrag aufgeführt sind.
- Optionale Enteisungsgebühr (De-Icing Waiver):
- eine nicht erstattungsfähige Pauschale, die der Kunde bei der Buchung erwirbt und die im Falle einer erforderlichen Enteisung des Flugzeugs die damit verbundenen Kosten abdeckt. Erfolgt keine Enteisung, wird die Pauschale nicht zurückerstattet.
- Stornierung:
- der Antrag des Kunden auf Stornierung eines oder mehrerer Flüge nach Bestätigung eines Chartervertrages.
-
Umfang der AlbaJet-Dienstleistungen
AlbaJet Charter GmbH ist eine Online-Plattform für Privatjet-Angebote, die es dem Kunden ermöglicht, Preisschätzungen einzuholen und private Charterflüge zu buchen, die von verschiedenen Flugzeugbetreibern durchgeführt werden. AlbaJet handelt ausschließlich als Vermittler und Makler. AlbaJet ist kein Flugzeugbetreiber, betreibt keine Flugzeuge und handelt nicht als Beförderer. Die tatsächliche Luftbeförderung wird vom Flugzeugbetreiber durchgeführt, der allein für den Betrieb des Fluges verantwortlich bleibt.
Sobald der Chartervertrag bestätigt wurde, wird AlbaJet den Kunden in seiner Funktion als Vermittler umfassend unterstützen.
-
Gültigkeit von Angeboten
Ein Angebot ist rechtlich unverbindlich, bis eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und AlbaJet in Form eines Chartervertrages getroffen wurde. AlbaJet behält sich das Recht vor, Angebote zurückzuziehen, auch nach Erhalt durch den Kunden.
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Stornierung
Für den Fall, dass der Kunde die Stornierung eines oder mehrerer im Chartervertrag vereinbarter Flüge beantragt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der folgenden Entschädigung:
- 50% des vollen Chartervertragspreises nach Unterzeichnung des Chartervertrags
- 100% des vollen Chartervertragspreises wenn die Stornierung binnen 15 Tagen vor dem im Chartervertrag vereinbarten Abflug des ersten Fluges erfolgt
-
Charterbedingungen
AlbaJet handelt ausschließlich als vermittelnder Agent zwischen dem Kunden und dem Flugzeugbetreiber. Die Vergütung von AlbaJet für seine Dienstleistungen ist im Charterpreis enthalten.
- 5.1
- Der Kunde zahlt AlbaJet den vereinbarten Charterpreis, wie im Chartervertrag vereinbart, in der Währung und an die Bankverbindung, die in der Charterrechnung angegeben sind.
- 5.2
- Alle vereinbarten Preise unterliegen branchen- und treibstoffpreisbedingten Schwankungen. Wenn sich der Treibstoffpreis zwischen dem Zeitpunkt der Vereinbarung und dem Flugdatum um mehr als 5 % ändert, kann der Charterpreis entsprechend angepasst werden und ist vom Kunden zu zahlen. AlbaJet wird den Kunden über eine solche Anpassung so bald wie vernünftigerweise möglich informieren.
- 5.3
- Der im Chartervertrag vereinbarte Charterpreis schließt Flugzeugenteisung, Bodentransportdienste, Inflight-WLAN, SATCOM-Dienste, besondere Catering-Wünsche und VIP-Terminalgebühren aus, sofern diese nicht ausdrücklich im Chartervertrag aufgeführt und von AlbaJet genehmigt wurden.
- 5.4
-
Wenn der Flugzeugbetreiber einen Flug gemäß dem Chartervertrag aufgrund eines technischen Problems des
Flugzeugs, Krieg, kriegsähnlicher Ereignisse, Aufstand, terroristischer Handlungen, Flugunfälle,
höherer Gewalt jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pandemien, Epidemien, vulkanische
Aktivitäten, Luftraumsperrungen, behördliche Reiseverbote, Sanktionen oder Cyberangriffe) oder
Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Flugzeugbetreibers und/oder AlbaJet nicht durchführen kann, wird
AlbaJet angemessene kaufmännische Anstrengungen unternehmen, um ein geeignetes Ersatzflugzeug zu
finden, und dem Kunden etwaige Mehrkosten offenlegen.
Wenn AlbaJets Bemühungen, ein Ersatzflugzeug zu finden, erfolgreich sind, aber vom Kunden abgelehnt werden, hat AlbaJet Anspruch auf den vollen im Chartervertrag vereinbarten Charterpreis.
Wenn AlbaJets Bemühungen, ein Ersatzflugzeug zu finden, erfolglos sind, besteht der einzige Anspruch des Kunden in einer vollständigen Rückerstattung des Charterpreises. Im Falle einer Rückerstattung wird der Rückerstattungsbetrag anteilig auf Basis des Prozentsatzes der geflogenen Reise berechnet.
Wenn beispielsweise 4 Stunden von insgesamt 10 Flugstunden nicht verfügbar waren, hätte der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung von 40 % des vereinbarten Charterpreises. - 5.5
- Alle Charterverträge basieren auf international anerkannten ICAO- und IATA-Flughafencodes und nicht auf Flughafennamen, die fehlerhaften Interpretationen und Änderungen unterliegen können.
- 5.6
- AlbaJet haftet nicht gegenüber dem Kunden im Falle der Nichtbeförderung aufgrund von Zoll-, Polizei-, Gesundheits-, Einwanderungs- oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften eines Staates, in den oder aus dem das Flugzeug fliegen soll.
- 5.7
-
AlbaJet unternimmt angemessene kaufmännische Anstrengungen, um dem Kunden bei der Ermittlung aller zum
Zeitpunkt des Fluges geltenden gesetzlichen Reiseanforderungen zu helfen. Zu diesen Anforderungen können der Besitz gültiger
Reisepässe, Visa und/oder Gesundheitszeugnisse („ausreichende Reisedokumente") gehören, die von allen
Passagieren den zuständigen staatlichen Behörden sowohl bei der Abreise als auch bei der Ankunft
vorzulegen sind. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass alle Passagiere
im Besitz ausreichender Reisedokumente sind.
Vollständige Passagierdaten, einschließlich Passscans oder -fotos, müssen AlbaJet spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug vorgelegt werden. Passagierdaten, die als reiner Text übermittelt werden (z. B. in einer E-Mail eingetippt), werden nicht akzeptiert. Kurzfristige Passagieränderungen oder -ergänzungen können nicht garantiert werden und werden möglicherweise nicht akzeptiert.
Für alle internationalen Flüge der Allgemeinen Luftfahrt in das oder aus dem Vereinigten Königreich müssen die Passagierinformationen spätestens 2 Stunden vor der voraussichtlichen Abflug- oder Ankunftszeit gemäß den britischen Grenzvorschriften übermittelt werden.
Wenn einem Passagier beim Abflug das Boarding oder bei der Ankunft die Einreise verweigert wird, weil er keine ausreichenden Reisedokumente vorweisen kann, haftet der Kunde für alle zusätzlichen Kosten, die diesem Passagier entstehen. Wenn der Flugzeugbetreiber einen Flug nicht durchführen kann, weil ein Passagier keine ausreichenden Reisedokumente vorweisen kann, gilt der Flug als vom Kunden storniert, und die oben genannten Stornierungsbedingungen finden Anwendung. - 5.8
- Der Kunde haftet für alle Kosten, die bei der Behebung von Schäden oder Verschmutzungen an Teilen des Flugzeugs, der Ausrüstung oder des Innenraums entstehen, die durch den/die Passagier(e) oder mitreisende Tiere verursacht wurden.
- 5.9
-
Der vollständige Charterpreis oder eine im Chartervertrag vereinbarte Anzahlung ist von AlbaJet bis zu
den dort genannten Fälligkeitsterminen zu erhalten. Zahlungen, die AlbaJet erhält, werden im Namen des
Kunden zur Abwicklung der Chartervereinbarung gehalten. Sie werden nicht als Treuhandgeld behandelt und
nicht auf einem Treuhandkonto verwahrt.
Die Einhaltung der Zahlungsfristen ist wesentlich („time is of the essence"). Erfolgt die Zahlung nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin, ist AlbaJet berechtigt, den Chartervertrag zu stornieren; in diesem Fall gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Bei verspäteter Zahlung ist AlbaJet berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen werden auf täglicher Basis vom Fälligkeitstag bis zum Tag der Zahlung ermittelt. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des anwendbaren Verbraucherschutzrechts, darf der Zinssatz den gesetzlich zulässigen Höchstsatz nicht überschreiten. - 5.10
- Wenn der Flugzeugbetreiber einen bestätigten Chartervertrag aus anderen als den in Klausel 5.4 genannten Gründen storniert oder davon zurücktritt, wird AlbaJet angemessene kaufmännische Anstrengungen unternehmen, um ein geeignetes Ersatzflugzeug ohne zusätzliche Kosten für den Kunden zu organisieren. Wenn kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann, hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Charterpreises. AlbaJet haftet nicht für mittelbare Verluste, die aus einer solchen Stornierung durch den Flugzeugbetreiber entstehen.
- 5.11
- AlbaJet und/oder der Flugzeugbetreiber behalten sich das Recht vor, den im Chartervertrag angegebenen Flugzeugtyp bei betrieblicher Notwendigkeit zu ersetzen. AlbaJet wird den Kunden über jeden Ersatz so bald wie vernünftigerweise möglich informieren und bemüht sich, ein Flugzeug gleichwertiger oder höherer Kategorie bereitzustellen. Etwaige Preisunterschiede, die sich aus einem Ersatz ergeben, werden dem Kunden mitgeteilt.
- 5.12
-
Jede dem Kunden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehende Rückerstattung wird innerhalb
von 30 Geschäftstagen ab dem Zeitpunkt, in dem der Rückerstattungsanspruch entsteht, auf die
ursprünglich vom Kunden verwendete Zahlungsmethode oder auf das vom Kunden angegebene Bankkonto
veranlasst.
Soweit eine Rückerstattung auf die ursprüngliche Zahlungsmethode nicht möglich ist, erfolgt die Rückerstattung auf ein vom Kunden benanntes Bankkonto. - 5.13
- Jeder Anspruch des Kunden, der aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem Chartervertrag entsteht, muss AlbaJet innerhalb von 28 Tagen nach dem Ereignis, das den Anspruch begründet, schriftlich mitgeteilt werden. Die Nichtbenachrichtigung innerhalb dieser Frist lässt den Anspruch nicht erlöschen, kann jedoch bei der Beurteilung des Anspruchs berücksichtigt werden.
- 5.14
-
Bestimmte Flugzeuge bedürfen vor Durchführung des Fluges der vorherigen Genehmigung des
Flugzeugeigentümers ("Owner Approval"). Sofern dies der Fall ist, wird dies im Chartervertrag ausdrücklich angegeben.
Die Genehmigung des Eigentümers kann in der Regel erst beantragt werden, nachdem der Chartervertrag unterzeichnet und die vollständige Zahlung bzw. die vereinbarte Anzahlung bei AlbaJet eingegangen ist. Eine Erteilung der Eigentümergenehmigung wird nicht garantiert.
Wird die Genehmigung des Eigentümers verweigert, wird AlbaJet angemessene kaufmännische Anstrengungen unternehmen, um ein geeignetes Ersatzflugzeug zu beschaffen. Kann kein geeignetes Alternativflugzeug gefunden werden, ist der Kunde berechtigt, eine vollständige Rückerstattung des Charterpreises zu verlangen. - 5.15
- Der Charterpreis basiert auf dem Zeitplan, der Streckenführung und der Passagieranzahl, die im Chartervertrag angegeben sind. Vom Kunden gewünschte Änderungen an Flugdaten, Streckenführung oder Passagieranzahl unterliegen der Flugzeugverfügbarkeit und betrieblichen Durchführbarkeit und können nicht garantiert werden. Akzeptierte Änderungen können zu einem angepassten Charterpreis führen.
- 5.16
-
Bestimmte Flüge erfordern möglicherweise Überflug- oder Landeerlaubnisse der zuständigen Behörden.
AlbaJet und/oder der Flugzeugbetreiber bemühen sich, solche Genehmigungen bei Bedarf einzuholen.
Die Erteilung dieser Genehmigungen liegt jedoch im alleinigen Ermessen der zuständigen Behörden und kann nicht garantiert werden. Verzögerungen oder Stornierungen des Fluges, die auf der Verweigerung oder verspäteten Ausstellung solcher Genehmigungen beruhen, begründen keine Haftung von AlbaJet. - 5.17
-
Catering-Wünsche sind AlbaJet spätestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit mitzuteilen. Das
Catering wird nach bestem Bemühen organisiert und richtet sich nach der Verfügbarkeit sowie den
Liefermöglichkeiten am jeweiligen Abflughafen.
Bei Anfragen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, oder bei kurzfristigen Buchungen kann das gewünschte Catering nur eingeschränkt oder gar nicht bereitgestellt werden. AlbaJet übernimmt keine Haftung, wenn das gewünschte Catering nicht bereitgestellt werden kann. - 5.18
- Der im Chartervertrag festgelegte Flugplan wurde unter Berücksichtigung der geltenden Dienstzeitbeschränkungen und Flugzeitbegrenzungen der Besatzung erstellt. Wenn es aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von AlbaJet oder dem Flugzeugbetreiber liegen, erforderlich wird, zusätzliche Besatzung bereitzustellen oder Ersatzbesatzung zu positionieren, um den Flugplan zu erfüllen, haftet der Kunde für alle zusätzlich anfallenden Kosten. AlbaJet haftet nicht für Verzögerungen, die sich aus Dienstzeitbeschränkungen der Besatzung ergeben.
- 5.19
- Der Kapitän des Flugzeugs hat das alleinige Ermessen hinsichtlich der Vorbereitung des Flugzeugs für den Flug, ob ein Flug durchgeführt oder nach Beginn abgebrochen wird, jeder Abweichung von der geplanten Route, wo Landungen durchgeführt werden, und allen anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb des Flugzeugs. Der Kunde akzeptiert alle derartigen Entscheidungen als endgültig und bindend.
- 5.20
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung von Beträgen, die AlbaJet nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Chartervertrag zustehen, aufgrund einer Aufrechnung oder Gegenforderung zurückzuhalten.
- 5.21
-
Verursacht der Kunde oder ein Passagier eine Verzögerung des Fluges, haftet der Kunde für sämtliche
hierdurch entstehenden Standgelder, Wartegebühren und sonstigen Mehrkosten des Flugzeugbetreibers.
Dies umfasst insbesondere Bereitschaftskosten der Besatzung, Übernachtungskosten sowie zusätzliche
Flughafengebühren.
AlbaJet teilt dem Kunden die entstandenen Kosten unverzüglich mit. Die Beträge sind auf Anforderung sofort fällig und zahlbar. - 5.22
-
Ist der Charterpreis in einer anderen Währung als der Rechnungswährung angegeben, rechnet AlbaJet den
Betrag zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zum dann geltenden Wechselkurs um. Für die
Währungsumrechnung wird eine Gebühr in Höhe von 2 % erhoben, die Wechselkursschwankungen abdeckt.
Der Kunde trägt das volle Währungsrisiko für die Zeit zwischen Vertragsschluss und Zahlungseingang. -
Enteisung
Im Falle von Enteisungskosten für das Flugzeug (einschließlich Flugzeughangarierung) ist der Kunde vollständig für die Erstattung dieser Kosten an den Flugzeugbetreiber verantwortlich, es sei denn, eine Enteisungsgebühr wurde erworben und im Chartervertrag festgelegt.
Wenn der Kunde keine Enteisungsgebühr erwirbt, verlangt AlbaJet eine Kreditkartenreservierung für die voraussichtlichen Kosten einer möglichen Enteisung. Wenn der Kunde keine Kreditkartenreservierung für die Enteisungskosten bereitstellt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass AlbaJet berechtigt ist, die Zahlung des Enteisungsbetrages anzufordern.
-
Flughafen-Slot-Abweichungen
AlbaJet und der Flugzeugbetreiber bemühen sich, Flughafen-Slots so nah wie möglich an den gewünschten Zeiten zu sichern. Aufgrund von Flughafenvorschriften und Slot-Verfügbarkeit können die tatsächlichen Slots jedoch abweichen. Viele Flughäfen vergeben Slots erst kurz vor dem Abflug. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen der geplanten Zeiten informiert. AlbaJet haftet nicht für Verzögerungen oder Änderungen, die sich aus der Slot-Verfügbarkeit oder Flughafenvorschriften ergeben.
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Pünktlichkeit der Passagiere und Wartezeit
Es wird keine Wartezeit garantiert, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Chartervertrag festgelegt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden und der Passagiere, pünktlich zu den geplanten Abflügen zu erscheinen. Verzögerungen durch verspätetes Eintreffen von Passagieren, die dem Kunden zuzurechnen sind, können zu zusätzlichen Wartegebühren, Repositionierungskosten oder, wenn der Flugzeugbetreiber nicht zumutbar warten kann, zum Verlust des Flugsektors ohne Entschädigung führen. AlbaJet und der Flugzeugbetreiber sind nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Folgen, die aus dem verspäteten Eintreffen der Passagiere resultieren.
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Verhalten der Passagiere
Der Flugzeugbetreiber und/oder AlbaJet behalten sich das Recht vor, die Beförderung von Passagieren zu verweigern, deren Verhalten ordnungswidrig oder beleidigend ist oder die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, soweit dies ein Sicherheitsrisiko darstellen kann. Das Rauchen, einschließlich der Verwendung von elektronischen Zigaretten, ist auf allen Charterflügen strengstens untersagt, es sei denn, der Flugzeugbetreiber hat dies ausdrücklich gestattet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Passagiere den Anweisungen der Flugbesatzung jederzeit Folge leisten.
Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass weder er selbst noch ein Passagier Gegenstand geltender Sanktionen ist und dass der Charterflug nicht unter Verstoß gegen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung, Sanktionen oder Antikorruptionsvorschriften genutzt wird. AlbaJet behält sich das Recht vor, jeden Chartervertrag ohne Haftung zu stornieren und den Charterpreis vollständig zu erstatten, wenn die Compliance-Prüfungen von AlbaJet (einschließlich KYC, AML oder Sanktionsprüfungen) nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden können.
Das Fotografieren und Filmen im Inneren des Flugzeugs ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von AlbaJet und dem Einverständnis der Flugbesatzung gestattet.
Die Beförderung von Tieren ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von AlbaJet gestattet. Sofern genehmigt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen tierärztlichen und Reisedokumente in Ordnung sind, dass die Flugzeugkabine angemessen geschützt ist, und haftet für alle zusätzlichen Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten, die durch die Beförderung von Tieren entstehen.
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Gepäck und verbotene Gegenstände
Passagiere müssen alle geltenden Gepäckgewichtsgrenzen und -beschränkungen einhalten, die von AlbaJet im Auftrag des Flugzeugbetreibers mitgeteilt werden. Die Gepäckfreimenge wird durch den Flugzeugtyp und die betrieblichen Anforderungen begrenzt. Wenn Passagiere mit Gepäck eintreffen, das das zulässige Gewicht oder Volumen überschreitet, kann der Flugzeugbetreiber die Verladung überschüssiger Gegenstände verweigern. AlbaJet haftet nicht für Gepäck, das aufgrund von Gewichts- oder Platzbeschränkungen zurückgelassen wird.
Die Beförderung von Gefahrgütern, gefährlichen Materialien, Schusswaffen oder sonstigen durch geltende Luftfahrtvorschriften verbotenen Gegenständen ist strengstens untersagt.
AlbaJet haftet als Vermittler nicht für den Verlust von oder Schäden an Passagiergepäck oder persönlichen Gegenständen. Ansprüche wegen Gepäckverlust oder -beschädigung sind an den Flugzeugbetreiber zu richten, dessen Haftung als Beförderer dem geltenden Luftverkehrsrecht unterliegt.
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Verantwortung für Kosten bei Umleitungen und Tankstopps
Im Falle einer Flugumleitung aufgrund von Wetterbedingungen, Flugsicherungsanweisungen, Flughafen- oder Behördenbeschränkungen, Handlungen oder Unterlassungen von Passagieren oder sonstigen Umständen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von AlbaJet und dem Flugzeugbetreiber ist der Kunde für alle zusätzlich anfallenden Kosten verantwortlich. Dies umfasst unter anderem Kosten für die Erreichung des Endziels, zusätzlichen Treibstoff, Landegebühren und bei Bedarf Unterbringung für Besatzung und Passagiere. AlbaJet stellt dem Kunden eine detaillierte Aufstellung dieser zusätzlichen Kosten zur Verfügung.
Ungeplante Tankstopps können aufgrund von Wetterbedingungen, Gegenwind, Nutzlastgewicht oder Leistungsanforderungen des Flugzeugs erforderlich werden. AlbaJet wird angemessene kaufmännische Anstrengungen unternehmen, um potenzielle Tankstopps im Voraus zu identifizieren und den Kunden darüber zu informieren, dies ist jedoch nicht immer möglich. Alle zusätzlichen Kosten, die durch solche Tankstopps entstehen, einschließlich Landegebühren und zusätzlichem Treibstoff, sind vom Kunden zu tragen.
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Versicherung
Der Flugzeugbetreiber ist verpflichtet, eine angemessene Luftfahrtversicherung gemäß den geltenden Vorschriften aufrechtzuerhalten. AlbaJet empfiehlt dem Kunden und allen Passagieren dringend, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, einschließlich einer Deckung für Reiserücktritt, medizinische Notfälle und Rückführung. AlbaJet haftet nicht für Verluste, die durch eine solche Versicherung gedeckt gewesen wären.
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Drittanbieterleistungen
AlbaJet kann dem Kunden als Serviceleistung bei der Organisation von Drittanbieterleistungen wie Bodentransport oder besonderen Wünschen behilflich sein. Solche Leistungen werden von unabhängigen Drittanbietern erbracht, und AlbaJet handelt ausschließlich als Vermittler bei der Vereinbarung dieser Leistungen. AlbaJet haftet nicht für die Qualität, Erbringung oder Nichterbringung von Drittanbieterleistungen.
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Vertraulichkeit
Der Charterpreis, die Zahlungsbedingungen und andere kommerzielle Bedingungen des Chartervertrages sind vertraulich und dürfen von keiner Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder gegenüber Wirtschaftsprüfern, Banken oder Rechtsberatern der jeweiligen Partei erforderlich. Wenn der Kunde einen Chartervertrag als Vertreter oder im Namen einer anderen Person oder Einrichtung abschließt, haften der Kunde und diese Person oder Einrichtung gemäß diesen AGB gesamtschuldnerisch.
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Datenschutz
AlbaJet erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Passagiernamen, Kontaktdaten, Passinformationen und Zahlungsdaten, soweit dies für die Erfüllung des Chartervertrages und das berechtigte Interesse von AlbaJet an der Organisation und Durchführung von Charterflügen erforderlich ist. Personenbezogene Daten können an Flugzeugbetreiber, Bodenabfertiger und zuständige Behörden weitergegeben werden, soweit dies für den Flugbetrieb und die Einhaltung geltender Gesetze erforderlich ist.
AlbaJet behandelt alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und, soweit anwendbar, des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Vollständige Einzelheiten darüber, wie AlbaJet personenbezogene Daten verarbeitet, einschließlich Aufbewahrungsfristen, Rechte der betroffenen Personen und internationale Übermittlungen, sind in der Datenschutzerklärung von AlbaJet unter www.albajet.com/privacy verfügbar.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten der Passagiere an AlbaJet weiterzugeben, und stellt sicher, dass alle Passagiere darüber informiert wurden, wie ihre Daten im Zusammenhang mit dem Charterflug verarbeitet werden.
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Haftungsbeschränkung
AlbaJet handelt ausschließlich als Vermittler und nicht als Luftfrachtführer oder Beförderer. Die Haftung von AlbaJet aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und jedem Chartervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund (vertraglich, deliktisch oder anderweitig), ist auf den vom Kunden für die jeweilige Buchung gezahlten Gesamtcharterpreis beschränkt. AlbaJet haftet nicht für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden, einschließlich insbesondere entgangenen Gewinns, Geschäftsverlusts oder entgangener Geschäftsmöglichkeiten.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für: (a) Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit; (b) Betrug oder arglistige Täuschung; (c) vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit; sowie (d) Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, in denen eine Beschränkung ausgeschlossen ist.
Die Haftung des Flugzeugbetreibers als ausführender Beförderer unterliegt dem anwendbaren Luftfahrtrecht, einschließlich des Montrealer Übereinkommens, soweit anwendbar, und wird durch diese AGB nicht beschränkt oder beeinflusst.
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Freistellung
Der Kunde stellt AlbaJet, seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten frei, die aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden oder eines Passagiers gegen diese AGB, der Nichteinhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften oder einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines Passagiers entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch eigene Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von AlbaJet verursacht.
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Abtretung
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesen AGB oder einem Chartervertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AlbaJet an Dritte abtreten oder übertragen. AlbaJet kann seine Rechte und Pflichten aus diesen AGB an ein Nachfolgeunternehmen oder verbundenes Unternehmen abtreten oder übertragen.
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Streitbeilegung
Im Falle einer Streitigkeit vereinbaren die Parteien, eine Lösung durch Verhandlung anzustreben. Kann keine Einigung erzielt werden, unterliegen Streitigkeiten der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von AlbaJet Charter GmbH unter Anwendung des Rechts Österreichs.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
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Sprache
Diese AGB sind in Englisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch verfügbar. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Sprachversionen hat die englische Fassung Vorrang.
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Allgemeine Bestimmungen
AlbaJet behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern. Änderungen gelten ausschließlich für Buchungen, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Änderung vorgenommen werden. Änderungen eines bereits abgeschlossenen Chartervertrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
Änderungen eines Chartervertrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung oder Passagierdaten, sind für beide Parteien gültig und bindend, sofern sie in Textform vereinbart werden (z. B. per E-Mail oder über einen offiziellen Kommunikationskanal von AlbaJet). Solche vereinbarten Änderungen haben Vorrang vor abweichenden Bestimmungen des ursprünglichen Chartervertrags. Mündliche Vereinbarungen sind nicht bindend, es sei denn, sie werden in Textform bestätigt.
Das Versäumnis oder die verzögerte Ausübung eines Rechts durch AlbaJet gemäß diesen AGB stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar und lässt dieses unberührt.
Sämtliche nach diesen AGB erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen haben schriftlich per E-Mail oder per Einschreiben an die im Chartervertrag angegebenen Kontaktdaten zu erfolgen und gelten mit nachweisbarem Zugang als zugegangen.
Diese AGB begründen keine Rechte zugunsten Dritter, insbesondere nicht zugunsten von Passagieren, die nicht selbst Vertragspartei sind.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere aus dem anwendbaren Verbraucherschutzrecht, bleiben unberührt.
Diese AGB bilden zusammen mit dem Chartervertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien.
Wenn in diesen AGB „AlbaJet", „wir", „uns" oder „unser" erwähnt wird, bezieht sich dies auf AlbaJet Charter GmbH (Firmenbuchnummer: FN 512330 b), eingetragen unter Villacher Straße 26, Velden am Wörthersee, 9220 Österreich, und unterliegt österreichischem Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen v5.4 | Gültig ab: 13. April 2026