Impressum
AlbaJet Charter GmbH
Villacher Straße 26
A-9220, Velden am Wörthersee
Telefon: +43 463 265202
(Mo-So 07:00-23:00)
E-Mail: [email protected]
Webseitenadresse: www.albajet.at
Registereintragung
Amtsgericht Klagenfurt
UID-Nummer: ATU74404058
Handelsregisternummer: FN 512330 b
Geschäftsführer: Oliver Smith-Aichbichler
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen über Ihre Rechte und Pflichten enthalten. Diese AGB gelten, wenn sie vor Abschluss des Chartervertrags wirksam in diesen einbezogen wurden.
- Definitionen
- Bestätigung:
- ein Chartervertrag gilt als bestätigt, wenn der vollständige Charterpreis oder eine im Chartervertrag festgelegte Anzahlung bei AlbaJet eingegangen ist, sofern nicht anders vereinbart.
- Buchungskontakt:
- die im Chartervertrag benannte oder anderweitig bevollmächtigte Kontaktperson, die im Namen des Kunden handeln darf.
- Charterpreis:
- der vom Kunden für die Charterreise vereinbarte Preis, wie im Chartervertrag festgelegt.
- Charterrechnung:
- die von AlbaJet an den Kunden ausgestellte Rechnung, in der der Charterpreis, die Zahlungsbedingungen, die Währung und die Bankverbindung für die Zahlung aufgeführt sind.
- Chartervertrag:
- der rechtsverbindliche Vertrag zwischen AlbaJet und dem Kunden, der die Buchung und Organisation der in diesem Vertrag beschriebenen Charterreise regelt.
- Flug:
- alle im Chartervertrag aufgeführten Flüge, einschließlich aller Leerflüge, die das Luftfahrtunternehmen zur Erbringung der vereinbarten Charterleistungen benötigt.
- Kunde:
- der AlbaJet-Kunde (einschließlich seiner/ihrer Vertreter, soweit zutreffend), dessen Daten in einem Chartervertrag aufgeführt sind.
- Luftfahrtunternehmen:
- das unabhängige, zugelassene Luftfahrtunternehmen, das mit der Durchführung des Fluges beauftragt ist.
- Luftfahrzeug:
- jedes Fahrzeug, mit oder ohne Motor, das fliegen kann, wie z. B. ein Flugzeug oder Hubschrauber im Zusammenhang mit dem vereinbarten Flug.
- Optionale Enteisungspauschale („De-Icing Waiver"):
- eine nicht erstattungsfähige Pauschale, die der Kunde bei der Buchung erwirbt und die im Falle einer erforderlichen Enteisung des Luftfahrzeugs die damit verbundenen Kosten abdeckt. Erfolgt keine Enteisung, wird die Pauschale nicht zurückerstattet.
- Stornierung:
- der Antrag des Kunden auf Stornierung eines oder mehrerer Flüge nach Bestätigung eines Chartervertrages.
-
Umfang der AlbaJet-Dienstleistungen
AlbaJet ist eine Online-Plattform für die Charterung von Privatflugzeugen, die von unabhängigen Luftfahrtunternehmen durchgeführte Flüge vermittelt. AlbaJet handelt als Vermittler, betreibt keine Luftfahrzeuge, ist kein ausführendes Luftfahrtunternehmen und erbringt keine Luftbeförderungsleistungen. Das mit der Durchführung des Fluges beauftragte Luftfahrtunternehmen bleibt für den Betrieb des Luftfahrzeugs und die Luftbeförderung verantwortlich.
-
Gültigkeit von Angeboten
Ein Angebot ist rechtlich unverbindlich, bis eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und AlbaJet in Form eines Chartervertrages getroffen wurde. AlbaJet behält sich das Recht vor, Angebote zurückzuziehen, auch nach Erhalt durch den Kunden.
-
Stornierung
Für den Fall, dass der Kunde die Stornierung eines oder mehrerer im Chartervertrag vereinbarter Flüge beantragt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der folgenden Entschädigung:
- 50% des vollen Chartervertragspreises nach Unterzeichnung des Chartervertrags
- 100% des vollen Chartervertragspreises, wenn die Stornierung binnen 15 Tagen vor dem im Chartervertrag vereinbarten Abflug des ersten Fluges erfolgt
- Charterbedingungen
- 5.1
- Der Kunde zahlt AlbaJet den vereinbarten Charterpreis, wie im Chartervertrag vereinbart, in der Währung und an die Bankverbindung, die in der Charterrechnung angegeben sind.
- 5.2
- Alle vereinbarten Preise unterliegen branchen- und treibstoffpreisbedingten Schwankungen. Wenn sich der Treibstoffpreis zwischen dem Zeitpunkt der Vereinbarung und dem Flugdatum um mehr als 5 % ändert, kann der Charterpreis entsprechend angepasst werden und ist vom Kunden zu zahlen. AlbaJet wird den Kunden über eine solche Anpassung so bald wie möglich informieren.
- 5.3
- Der im Chartervertrag vereinbarte Charterpreis schließt die Enteisung des Luftfahrzeugs, Bodentransportdienste, Inflight-WLAN, SATCOM-Dienste, besondere Catering-Wünsche und VIP-Terminalgebühren aus, sofern diese nicht ausdrücklich im Chartervertrag aufgeführt und von AlbaJet genehmigt wurden.
- 5.4
-
Kann das Luftfahrtunternehmen einen Flug aufgrund eines technischen Problems des Luftfahrzeugs, ungünstiger Wetterbedingungen, Maßnahmen der Flugsicherung, fehlender oder geänderter Flughafen-Slots, behördlicher oder flughafenbedingter Beschränkungen, einer Störung der Bodenabfertigung oder sonstiger Flughafendienstleistungen, fehlender Genehmigungen, eines Krieges, kriegsähnlicher Ereignisse, eines Aufstands, terroristischer Handlungen, eines Luftfahrtunfalls, höherer Gewalt jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pandemien, Epidemien, vulkanische Aktivitäten, Luftraumsperrungen, behördliche Reiseverbote, Sanktionen oder Cyberangriffe) oder sonstiger Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von AlbaJet und/oder des Luftfahrtunternehmens nicht gemäß dem Chartervertrag durchführen, wird AlbaJet wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine geeignete Alternative zu organisieren.
Eine Alternative kann ein anderes Luftfahrtunternehmen oder ein Ersatzluftfahrzeug, geänderte Flugzeiten oder eine geänderte Streckenführung, einen Zwischenstopp, einen alternativen Flughafen, die Weiterbeförderung auf dem Landweg, eine spätere Durchführung des Fluges oder die Stornierung des betroffenen Fluges umfassen. Etwaige Mehrkosten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden oder des Buchungskontakts, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Nimmt der Kunde eine vorgeschlagene Alternative an, gilt der Chartervertrag als entsprechend geändert, und die angenommene Alternative stellt die vereinbarte Erfüllung hinsichtlich des betroffenen Fluges dar. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht nicht allein deshalb, weil die Durchführung über einen akzeptierten alternativen Flughafen, eine andere Streckenführung, einen anderen Zeitplan oder ein anderes Beförderungsmittel erfolgt.
Während einer laufenden Störung kann eine Alternative, die keine Mehrkosten verursacht, vom Kunden, vom Buchungskontakt oder von einem Passagier angenommen werden, der von einem der beiden hierzu bevollmächtigt wurde. Die Annahme kann auch mündlich gegenüber AlbaJet, dem Luftfahrtunternehmen oder der Besatzung erfolgen. AlbaJet wird die vereinbarte Alternative so bald wie möglich in Textform bestätigen.
Lehnt der Kunde eine ohne Mehrkosten angebotene, angemessen vergleichbare Alternative ab, werden der Anspruch von AlbaJet auf den Charterpreis und ein etwaiger Rückerstattungsanspruch unter Berücksichtigung der tatsächlich durchgeführten Flugsektoren und erbrachten Leistungen sowie der Umstände der Ablehnung bestimmt.
Kann keine geeignete Alternative organisiert werden, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Teils des Charterpreises, der dem nicht durchgeführten Flug oder Flugsektor zuzurechnen ist, abzüglich nicht erstattungsfähiger Fremdkosten, die vor Bekanntwerden der Nichtdurchführbarkeit speziell für die betroffene Reise in angemessenem Umfang angefallen sind.
- 5.5
- Alle Charterverträge basieren auf international anerkannten ICAO- und IATA-Flughafencodes und nicht auf Flughafennamen, die fehlerhaften Interpretationen und Änderungen unterliegen können.
- 5.6
- AlbaJet haftet nicht gegenüber dem Kunden im Falle der Nichtbeförderung aufgrund von Zoll-, Polizei-, Gesundheits-, Einwanderungs- oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften eines Staates, in das oder aus dem das Luftfahrzeug fliegen soll.
- 5.7
-
AlbaJet unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden bei der Ermittlung aller zum Zeitpunkt des Fluges geltenden gesetzlichen Reiseanforderungen zu helfen. Zu diesen Anforderungen können der Besitz gültiger Reisepässe, Visa und/oder Gesundheitsnachweise („erforderliche Reisedokumente") gehören, die von allen Passagieren den zuständigen staatlichen Behörden sowohl bei der Abreise als auch bei der Ankunft vorzulegen sind. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass alle Passagiere über die erforderlichen Reisedokumente verfügen.
Vollständige Passagierdaten, einschließlich Scans oder Fotografien der Reisepässe, müssen AlbaJet spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug vorgelegt werden. Passagierdaten, die als reiner Text übermittelt werden (z. B. in einer E-Mail eingetippt), werden nicht akzeptiert. Kurzfristige Passagieränderungen oder -ergänzungen können nicht garantiert werden und werden möglicherweise nicht akzeptiert.
Für internationale Flüge der Allgemeinen Luftfahrt in das oder aus dem Vereinigten Königreich gelten zusätzliche britische Grenzmeldevorschriften für Passagier- und Fluginformationen. Der Kunde muss AlbaJet alle erforderlichen Informationen so rechtzeitig zur Verfügung stellen, dass AlbaJet, das Luftfahrtunternehmen und das zuständige Bodenabfertigungsunternehmen die vorgeschriebene Meldung vornehmen können. Informationen, die weniger als 48 Stunden vor dem Abflug eingehen, können möglicherweise nicht rechtzeitig verarbeitet oder akzeptiert werden.
Wenn einem Passagier beim Abflug das Boarding oder bei der Ankunft die Einreise verweigert wird, weil er die erforderlichen Reisedokumente nicht vorweisen kann, haftet der Kunde für alle zusätzlichen Kosten, die diesem Passagier entstehen. Wenn das Luftfahrtunternehmen einen Flug nicht durchführen kann, weil ein Passagier die erforderlichen Reisedokumente nicht vorweisen kann, gilt der Flug als vom Kunden storniert, und die oben genannten Stornierungsbedingungen finden Anwendung.
- 5.8
- Der Kunde haftet für alle Kosten, die bei der Behebung von Schäden oder Verschmutzungen an Teilen des Luftfahrzeugs, seiner Ausrüstung oder seines Innenraums entstehen, die durch Passagiere oder mitreisende Tiere verursacht wurden.
- 5.9
-
Der vollständige Charterpreis oder eine im Chartervertrag festgelegte Anzahlung muss bis zu dem in der Charterrechnung angegebenen Datum bei AlbaJet eingegangen sein.
Die rechtzeitige Zahlung ist eine wesentliche Vertragspflicht. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin, ist AlbaJet berechtigt, den Chartervertrag zu stornieren; in diesem Fall gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Bei verspäteter Zahlung ist AlbaJet berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen werden auf täglicher Basis vom Fälligkeitstag bis zum Tag der Zahlung ermittelt. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des anwendbaren Verbraucherschutzrechts, darf der Zinssatz den gesetzlich zulässigen Höchstsatz nicht überschreiten.
- 5.10
-
Storniert das Luftfahrtunternehmen einen bestätigten Chartervertrag aus anderen als den in Klausel 5.4 genannten Gründen oder tritt es von diesem zurück, wird AlbaJet wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine geeignete Alternative zu organisieren. Ein wesentlicher Preisunterschied wird dem Kunden zur Zustimmung mitgeteilt. Kann keine geeignete Alternative gefunden werden oder stimmt der Kunde einem wesentlichen Preisunterschied nicht zu, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Teils des Charterpreises, der dem nicht durchgeführten Flug oder Flugsektor zuzurechnen ist, abzüglich nicht erstattungsfähiger Fremdkosten, die vor Bekanntwerden der Nichtdurchführbarkeit speziell für die betroffene Reise in angemessenem Umfang angefallen sind. Soweit gesetzlich zulässig, haftet AlbaJet nicht für mittelbare Schäden, die aus einer solchen Stornierung durch das Luftfahrtunternehmen entstehen.
- 5.11
- AlbaJet kann ein anderes Luftfahrtunternehmen oder ein Ersatzluftfahrzeug organisieren, soweit dies aus betrieblichen, technischen, regulatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen oder aus Gründen der Verfügbarkeit vernünftigerweise erforderlich ist. Der Kunde wird so bald wie möglich über jeden wesentlichen Austausch informiert. AlbaJet wird sich bemühen, ein Luftfahrzeug zu organisieren, das hinsichtlich Kategorie, Passagierkapazität und betrieblicher Eignung angemessen vergleichbar ist. Jeder wesentliche Preisunterschied infolge eines Austauschs wird dem Kunden mitgeteilt und bedarf, soweit daraus Mehrkosten entstehen, der Zustimmung des Kunden.
- 5.12
-
Jede dem Kunden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehende Rückerstattung wird innerhalb von 30 Geschäftstagen ab dem Zeitpunkt, in dem der Rückerstattungsanspruch entsteht, auf die ursprünglich vom Kunden verwendete Zahlungsmethode oder auf das vom Kunden angegebene Bankkonto veranlasst.
Soweit eine Rückerstattung auf die ursprüngliche Zahlungsmethode nicht möglich ist, erfolgt die Rückerstattung auf ein vom Kunden benanntes Bankkonto.
Bezieht sich eine Rückerstattung auf einen Teil einer Reise und enthält der Chartervertrag keine Aufteilung des Charterpreises auf die einzelnen Flüge, wird die Rückerstattung durch eine angemessene Aufteilung bestimmt. Dabei werden die tatsächlich durchgeführten Flüge und erbrachten Leistungen, Positionierungskosten und sonstige fixe Reisekosten sowie nicht erstattungsfähige Fremdkosten berücksichtigt, die speziell für die betroffene Reise in angemessenem Umfang angefallen sind.
- 5.13
- Jeder Anspruch des Kunden, der aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem Chartervertrag entsteht, muss AlbaJet innerhalb von 28 Tagen nach dem Ereignis, das den Anspruch begründet, schriftlich mitgeteilt werden. Die Nichtbenachrichtigung innerhalb dieser Frist lässt den Anspruch nicht erlöschen, kann jedoch bei der Beurteilung des Anspruchs berücksichtigt werden.
- 5.14
-
Bestimmte Luftfahrzeuge bedürfen vor Durchführung des Fluges der vorherigen Genehmigung des Eigentümers des Luftfahrzeugs ("Owner Approval"). Sofern dies der Fall ist, wird dies im Chartervertrag ausdrücklich angegeben.
Die Genehmigung des Eigentümers kann in der Regel erst beantragt werden, nachdem der Chartervertrag unterzeichnet und die vollständige Zahlung bzw. die vereinbarte Anzahlung bei AlbaJet eingegangen ist. Eine Erteilung der Eigentümergenehmigung wird nicht garantiert.
Wird die Genehmigung des Eigentümers verweigert, wird AlbaJet wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um ein geeignetes Ersatzluftfahrzeug zu beschaffen. Kann kein geeignetes Alternativluftfahrzeug gefunden werden, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Charterpreises, sofern kein Teil der Reise durchgeführt wurde und keine nicht erstattungsfähigen Fremdkosten angefallen sind. Andernfalls hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Teils des Charterpreises, der dem nicht durchgeführten Flug oder Flugsektor zuzurechnen ist, abzüglich nicht erstattungsfähiger Fremdkosten, die speziell für die betroffene Reise in angemessenem Umfang angefallen sind.
- 5.15
- Der Charterpreis basiert auf dem Zeitplan, der Streckenführung und der Passagieranzahl, die im Chartervertrag angegeben sind. Vom Kunden gewünschte Änderungen an Flugdaten, Streckenführung oder Passagieranzahl unterliegen der Verfügbarkeit des Luftfahrzeugs und der betrieblichen Durchführbarkeit und können nicht garantiert werden. Akzeptierte Änderungen können zu einem angepassten Charterpreis führen.
- 5.16
-
Bestimmte Flüge erfordern möglicherweise Überflug- oder Landeerlaubnisse der zuständigen Behörden. AlbaJet und/oder das Luftfahrtunternehmen bemühen sich, solche Genehmigungen bei Bedarf einzuholen.
Die Erteilung dieser Genehmigungen liegt jedoch im alleinigen Ermessen der zuständigen Behörden und kann nicht garantiert werden. Verzögerungen oder Stornierungen des Fluges, die auf der Verweigerung oder verspäteten Ausstellung solcher Genehmigungen beruhen, begründen keine Haftung von AlbaJet. Ein etwaiger Rückerstattungsanspruch aufgrund der Verweigerung oder verspäteten Erteilung einer Genehmigung bestimmt sich nach den Klauseln 5.4 und 5.12, einschließlich eines gegebenenfalls vorzunehmenden Abzugs für bereits angefallene, nicht erstattungsfähige Fremdkosten.
- 5.17
-
Catering-Wünsche sind AlbaJet spätestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit mitzuteilen. Das
Catering wird nach bestem Bemühen organisiert und richtet sich nach der Verfügbarkeit sowie den
Liefermöglichkeiten am jeweiligen Abflughafen.
Bei Anfragen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, oder bei kurzfristigen Buchungen kann das gewünschte Catering nur eingeschränkt oder gar nicht bereitgestellt werden. AlbaJet übernimmt keine Haftung, wenn das gewünschte Catering nicht bereitgestellt werden kann. - 5.18
- Der im Chartervertrag festgelegte Flugplan wurde unter Berücksichtigung der geltenden Dienstzeitbeschränkungen und Flugzeitbegrenzungen der Besatzung erstellt. Der Kunde trägt angemessene Mehrkosten für eine zusätzliche Besatzung, Ersatzbesatzung oder deren Positionierung, die wegen einer vom Kunden verlangten Änderung, einer Passagierverspätung, einer vom Kunden verlangten Wartezeit, der Zuweisung oder Änderung von Flughafen-Slots, Beschränkungen der Flugsicherung, Wetterbedingungen, Flughafen- oder behördlichen Beschränkungen oder sonstiger von Klausel 5.4 erfasster externer betrieblicher Umstände erforderlich werden. Der Kunde trägt diese Kosten nicht, wenn sie ausschließlich durch einen Planungsfehler verursacht wurden, der AlbaJet oder dem Luftfahrtunternehmen zuzurechnen ist.
- 5.19
- Der verantwortliche Luftfahrzeugführer entscheidet allein über die Flugvorbereitung und die sichere Durchführung des Fluges, einschließlich der Frage, ob ein Flug durchgeführt oder abgebrochen wird, etwaiger Abweichungen von der geplanten Flugstrecke und der Orte, an denen Landungen erfolgen. Diese Entscheidungen sind für die sichere Durchführung des Fluges maßgeblich.
- 5.20
-
Verursacht der Kunde oder ein Passagier eine Verzögerung des Fluges, haftet der Kunde für sämtliche
hierdurch entstehenden Standgelder, Wartegebühren und sonstigen Mehrkosten des Luftfahrtunternehmens.
Dies umfasst insbesondere Bereitschaftskosten der Besatzung, Übernachtungskosten sowie zusätzliche
Flughafengebühren.
AlbaJet teilt dem Kunden diese Kosten mit und kann sie in Rechnung stellen. Sie sind auf Anforderung sofort fällig und zahlbar. - 5.21
-
Ist der Charterpreis in einer anderen Währung als der Rechnungswährung angegeben, rechnet AlbaJet den
Betrag zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zum dann geltenden Wechselkurs um. Für die
Währungsumrechnung wird eine Gebühr in Höhe von 2 % erhoben, die Wechselkursschwankungen abdeckt.
Der Kunde trägt das volle Währungsrisiko für die Zeit zwischen Vertragsschluss und Zahlungseingang. -
Enteisung
Im Falle von Enteisungskosten für das Luftfahrzeug, einschließlich der Unterstellung des Luftfahrzeugs in einem Hangar, ist der Kunde vollständig für die Zahlung dieser Kosten an AlbaJet verantwortlich, es sei denn, eine Enteisungspauschale wurde erworben und im Chartervertrag festgelegt. AlbaJet kann dem Kunden die tatsächlichen Enteisungskosten in Rechnung stellen, die vom Luftfahrtunternehmen oder einem anderen maßgeblichen Dienstleister berechnet wurden.
Erwirbt der Kunde keine Enteisungspauschale, kann AlbaJet eine Kreditkarten-Vorautorisierung für die voraussichtlichen Kosten einer möglichen Enteisung verlangen. Stellt der Kunde die verlangte Vorautorisierung nicht bereit, bleibt das Recht von AlbaJet unberührt, dem Kunden tatsächlich angefallene Enteisungskosten in Rechnung zu stellen.
-
Flughafen-Slot-Abweichungen
AlbaJet und das Luftfahrtunternehmen bemühen sich, Flughafen-Slots so nah wie möglich an den gewünschten Zeiten zu sichern. Aufgrund von Flughafenvorschriften und Slot-Verfügbarkeit können die tatsächlichen Slots jedoch abweichen. Viele Flughäfen vergeben Slots erst kurz vor dem Abflug. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen der geplanten Zeiten informiert. AlbaJet haftet nicht für Verzögerungen oder Änderungen, die sich aus der Slot-Verfügbarkeit oder Flughafenvorschriften ergeben.
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Flugzeiten und Weiterreise
Alle Abflug- und Ankunftszeiten sind Schätzungen und können sich aufgrund der Wetterbedingungen, der Flugsicherung, von Flughafen-Slots, technischer oder betrieblicher Anforderungen oder sonstiger Umstände ändern. Der Kunde und die Passagiere sind dafür verantwortlich, ausreichend Zeit für die Weiterreise und andere Verpflichtungen einzuplanen.
Soweit gesetzlich zulässig, haften weder AlbaJet noch das Luftfahrtunternehmen für verpasste Anschlussverbindungen, Veranstaltungen oder sonstige Folgeschäden, die aus einem verspäteten, zeitlich verlegten, umgeleiteten oder anderweitig geänderten Flug entstehen. Die Rechte des Kunden nach Klausel 5.4 und eine gesetzlich nicht ausschließbare Haftung bleiben hiervon unberührt.
Der Kunde hat alle Passagiere entsprechend zu informieren. AlbaJet empfiehlt Kunden und Passagieren, den Abschluss einer angemessenen Reiseversicherung in Betracht zu ziehen.
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Pünktlichkeit der Passagiere und Wartezeit
Es wird keine Wartezeit garantiert, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Chartervertrag festgelegt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden und der Passagiere, pünktlich zu den geplanten Abflügen zu erscheinen. Verzögerungen durch verspätetes Eintreffen von Passagieren, die dem Kunden zuzurechnen sind, können zu zusätzlichen Wartegebühren, Repositionierungskosten oder, wenn das Luftfahrtunternehmen nicht zumutbar warten kann, zum Verlust des Flugsektors ohne Entschädigung führen. AlbaJet und das Luftfahrtunternehmen sind nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Folgen, die aus dem verspäteten Eintreffen der Passagiere resultieren.
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Verhalten der Passagiere
Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung von Passagieren verweigern, deren Verhalten aggressiv, beleidigend oder anderweitig störend ist oder die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, soweit dies ein Sicherheitsrisiko darstellen kann. Das Rauchen, einschließlich der Verwendung von elektronischen Zigaretten, ist auf allen Charterflügen strengstens untersagt, es sei denn, das Luftfahrtunternehmen hat dies ausdrücklich gestattet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Passagiere den Anweisungen der Flugbesatzung jederzeit Folge leisten.
Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass weder er selbst noch ein Passagier von geltenden Sanktionen betroffen ist und dass der Charterflug nicht unter Verstoß gegen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung, Sanktionen oder Antikorruptionsvorschriften genutzt wird. AlbaJet behält sich das Recht vor, jeden Chartervertrag ohne Haftung zu stornieren und den Charterpreis vollständig zu erstatten, wenn die Compliance-Prüfungen von AlbaJet (einschließlich KYC, AML oder Sanktionsprüfungen) nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden können.
Das Fotografieren und Filmen im Inneren des Luftfahrzeugs bedarf der vorherigen Genehmigung des Luftfahrtunternehmens und des Einverständnisses der Flugbesatzung. Entsprechende Anfragen sind an AlbaJet zu richten, das die Genehmigung des Luftfahrtunternehmens einholen wird.
Die Beförderung von Tieren bedarf der vorherigen Genehmigung des Luftfahrtunternehmens, die AlbaJet auf Anfrage einholen wird. Sofern genehmigt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen tierärztlichen und Reisedokumente in Ordnung sind, dass die Kabine des Luftfahrzeugs angemessen geschützt ist, und haftet für alle zusätzlichen Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten, die durch die Beförderung von Tieren entstehen.
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Gepäck und verbotene Gegenstände
Passagiere müssen alle geltenden Gepäckgewichtsgrenzen und -beschränkungen einhalten, die von AlbaJet im Auftrag des Luftfahrtunternehmens mitgeteilt werden. Die Gepäckfreimenge wird durch den Luftfahrzeugtyp und die betrieblichen Anforderungen begrenzt. Wenn Passagiere mit Gepäck eintreffen, das das zulässige Gewicht oder Volumen überschreitet, kann das Luftfahrtunternehmen die Verladung überschüssiger Gegenstände verweigern. AlbaJet haftet nicht für Gepäck, das aufgrund von Gewichts- oder Platzbeschränkungen zurückgelassen wird.
Die Beförderung von Gefahrgütern, gefährlichen Materialien, Schusswaffen oder sonstigen durch geltende Luftfahrtvorschriften verbotenen Gegenständen ist strengstens untersagt.
AlbaJet haftet als Vermittler nicht für den Verlust von oder Schäden an Passagiergepäck oder persönlichen Gegenständen. Ansprüche wegen Gepäckverlust oder -beschädigung sind an das Luftfahrtunternehmen zu richten, dessen Haftung als Beförderer dem geltenden Luftverkehrsrecht unterliegt.
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Verantwortung für Kosten bei Umleitungen und Tankstopps
In diesem Abschnitt bezeichnet „Vertraglicher Zielflughafen" den im Chartervertrag für den betroffenen Flug angegebenen Zielflughafen, und „Umleitungskosten" bezeichnet ausschließlich die unmittelbaren Betriebskosten des umgeleiteten Fluges, wie zusätzlichen Treibstoff, Lande- und Abfertigungsgebühren, den Bodentransport zum Vertraglichen Zielflughafen sowie, falls erforderlich, die Unterbringung der Besatzung und der Passagiere.
Wird eine Umleitung oder entstehen zusätzliche Kosten für das Erreichen des Vertraglichen Zielflughafens aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines Passagiers oder aufgrund von Änderungen, die der Kunde verlangt hat, trägt der Kunde die daraus resultierenden Umleitungskosten. AlbaJet wird dem Kunden diese Kosten mitteilen.
Wird eine Umleitung durch Wetterbedingungen, die Flugsicherung oder sonstige Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs sowohl des Luftfahrtunternehmens als auch von AlbaJet verursacht, bestimmen sich die Folgen nach Klausel 5.4. Etwaige Umleitungskosten, deren Weiterbelastung vorgeschlagen wird, werden dem Kunden mitgeteilt.
Dieser Abschnitt regelt ausschließlich die Umleitungskosten. Er begründet keine Verantwortung von AlbaJet oder des Luftfahrtunternehmens für eine vom Kunden oder den Passagieren organisierte Weiterreise, wie kommerzielle Anschlussflüge, sonstige Beförderungsmittel oder Veranstaltungen, für verpasste Anschlussverbindungen oder für sonstige mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Eine etwaige Haftung für solche Schäden bestimmt sich nach dem Abschnitt „Haftungsbeschränkung" dieser AGB und dem anwendbaren Recht.
Ungeplante Tankstopps können aufgrund von Wetterbedingungen, Gegenwind, Nutzlastgewicht oder Leistungsanforderungen des Luftfahrzeugs erforderlich werden. AlbaJet wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um potenzielle Tankstopps im Voraus zu identifizieren und den Kunden darüber zu informieren, dies ist jedoch nicht immer möglich. Alle zusätzlichen Kosten, die durch solche Tankstopps entstehen, einschließlich Landegebühren und zusätzlichem Treibstoff, sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde trägt diese Kosten nicht, wenn der Tankstopp ausschließlich durch einen Planungsfehler verursacht wurde, der AlbaJet oder dem Luftfahrtunternehmen zuzurechnen ist.
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Versicherung
Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, eine angemessene Luftfahrtversicherung gemäß den geltenden Vorschriften aufrechtzuerhalten. AlbaJet empfiehlt dem Kunden und den Passagieren, den Abschluss einer angemessenen Reiseversicherung in Betracht zu ziehen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet AlbaJet nicht für Verluste, die durch eine solche Versicherung gedeckt gewesen wären.
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Drittanbieterleistungen
AlbaJet kann dem Kunden als Serviceleistung bei der Organisation von Drittanbieterleistungen wie Bodentransport oder besonderen Wünschen behilflich sein. Solche Leistungen werden von unabhängigen Drittanbietern erbracht, und AlbaJet handelt ausschließlich als Vermittler bei der Vereinbarung dieser Leistungen. AlbaJet haftet nicht für die Qualität, Erbringung oder Nichterbringung von Drittanbieterleistungen.
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Vertraulichkeit
Der Charterpreis, die Zahlungsbedingungen und andere kommerzielle Bedingungen des Chartervertrages sind vertraulich und dürfen von keiner Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder gegenüber Wirtschaftsprüfern, Banken oder Rechtsberatern der jeweiligen Partei erforderlich. Wenn der Kunde einen Chartervertrag als Vertreter oder im Namen einer anderen Person oder Einrichtung abschließt, haften der Kunde und diese Person oder Einrichtung gemäß diesen AGB gesamtschuldnerisch.
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Datenschutz
AlbaJet erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Passagiernamen, Kontaktdaten, Passinformationen und Zahlungsdaten, soweit dies für die Erfüllung des Chartervertrages und das berechtigte Interesse von AlbaJet an der Vermittlung und Organisation von Charterflügen erforderlich ist. Personenbezogene Daten können an Luftfahrtunternehmen, Bodenabfertiger und zuständige Behörden weitergegeben werden, soweit dies für den Flugbetrieb und die Einhaltung geltender Gesetze erforderlich ist.
AlbaJet behandelt alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und, soweit anwendbar, des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Vollständige Einzelheiten darüber, wie AlbaJet personenbezogene Daten verarbeitet, einschließlich Aufbewahrungsfristen, Rechte der betroffenen Personen und internationale Übermittlungen, sind in der Datenschutzerklärung von AlbaJet unter www.albajet.de/privacy verfügbar.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten der Passagiere an AlbaJet weiterzugeben, und stellt sicher, dass alle Passagiere darüber informiert wurden, wie ihre Daten im Zusammenhang mit dem Charterflug verarbeitet werden.
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Haftungsbeschränkung
AlbaJet handelt ausschließlich als Vermittler und nicht als ausführendes Luftfahrtunternehmen. Die Haftung von AlbaJet aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und jedem Chartervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund (vertraglich, deliktisch oder anderweitig), ist auf den vom Kunden für die jeweilige Buchung gezahlten Gesamtcharterpreis beschränkt. AlbaJet haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, einschließlich insbesondere entgangenen Gewinns, Geschäftsverlusts oder entgangener Geschäftsmöglichkeiten.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für: (a) Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit; (b) Betrug oder arglistige Täuschung; (c) vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit; sowie (d) Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, in denen eine Beschränkung ausgeschlossen ist.
Die Haftung des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterliegt dem anwendbaren Luftfahrtrecht, einschließlich des Montrealer Übereinkommens, soweit anwendbar, und wird durch diese AGB nicht beschränkt oder beeinflusst.
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Freistellung
Der Kunde stellt AlbaJet, seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten nur insoweit frei, als sie in ursächlichem Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß des Kunden oder eines Passagiers gegen diese AGB oder einer schuldhaften rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines Passagiers stehen, es sei denn, sie wurden durch eigene Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von AlbaJet verursacht.
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Abtretung
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesen AGB oder einem Chartervertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AlbaJet an Dritte abtreten oder übertragen. AlbaJet kann seine Rechte und Pflichten aus diesen AGB an ein Nachfolgeunternehmen oder verbundenes Unternehmen abtreten oder übertragen.
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Streitbeilegung
Im Falle einer Streitigkeit vereinbaren die Parteien, eine Lösung durch Verhandlung anzustreben. Kann keine Einigung erzielt werden, unterliegen Streitigkeiten der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von AlbaJet Charter GmbH unter Anwendung des Rechts Österreichs. Für Verbraucher schließt diese Rechtswahl zwingende Schutzvorschriften des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht aus; zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
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Sprache
Diese AGB sind in Englisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch verfügbar. Für Verbraucher gilt die Sprachfassung, in der der Chartervertrag geschlossen wurde; gegenüber Unternehmern hat die englische Fassung Vorrang.
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Allgemeine Bestimmungen
AlbaJet behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern. Änderungen gelten ausschließlich für Buchungen, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Änderung vorgenommen werden. Änderungen eines bereits abgeschlossenen Chartervertrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
Änderungen eines Chartervertrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung oder Passagierdaten, sind für beide Parteien gültig und bindend, sofern sie in Textform vereinbart werden (z. B. per E-Mail oder über einen offiziellen Kommunikationskanal von AlbaJet). Solche vereinbarten Änderungen haben Vorrang vor abweichenden Bestimmungen des ursprünglichen Chartervertrags. Mündliche Vereinbarungen sind nicht bindend, sofern sie nicht in Textform bestätigt werden. Hiervon ausgenommen ist die Annahme einer Alternative während einer laufenden Störung gemäß Klausel 5.4.
Das Versäumnis oder die verzögerte Ausübung eines Rechts durch AlbaJet gemäß diesen AGB stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar und lässt dieses unberührt.
Sämtliche nach diesen AGB erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen haben schriftlich per E-Mail oder per Einschreiben an die im Chartervertrag angegebenen Kontaktdaten zu erfolgen und gelten mit nachweisbarem Zugang als zugegangen.
Diese AGB begründen keine Rechte zugunsten Dritter, insbesondere nicht zugunsten von Passagieren, die nicht selbst Vertragspartei sind.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere aus dem anwendbaren Verbraucherschutzrecht, bleiben unberührt.
Diese AGB bilden zusammen mit dem Chartervertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien.
Die Begriffe „AlbaJet", „wir", „uns" und „unser" bezeichnen AlbaJet Charter GmbH (Firmenbuchnummer: FN 512330 b) mit Sitz in Villacher Straße 26, Velden am Wörthersee, 9220 Österreich; die Gesellschaft unterliegt österreichischem Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen v5.5 | Gültig ab: 3. August 2026